AGB

Geschäftsbedingungen Kress 3DMedia ab 1.1.2015:

  1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Kress 3DMedia Werbeagentur, im Weiteren als Agentur bezeichnet, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenreden besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten einzelne Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der, unter ihrer Zugrundelegung, geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am Nächsten kommt, zu ersetzen.

 

  1. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbaren Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

 

  1. Leistungen und Honorar

Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse – in Form von Teilzahlungen in der Höhe von mindestens 1/3 der gesamten Auftragssumme bei Dienstleistungen und mindestens ½ der gesamten Auftragssumme bei Produktionen – zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen (z.B. Kosten für Botendienste, Taxi), sind vom Kunden zu ersetzen. Diese Fremdkosten werden für Organisation und Abwicklung mit einem Aufschlag von 15 % Agenturprovision verrechnet. Kostenvoranschläge der Agentur sind prinzipiell unverbindlich. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine Vergütung (Abstandshonorar) in Höhe von 2/3 der angefallenen Kosten. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an dieser Arbeit keinerlei Rechte. Nicht vollständig ausgeführte Konzepte, ausgeführte Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

  1. Präsentation

Für die Teilnahme an einer Präsentation entsteht für den Interessenten/Kunden kein finanzieller Aufwand, außer dies ist explizit vorher zwischen Agentur und Kunde vereinbart worden. Werden die, im Zuge einer Präsentation an den Kunden eingebrachte Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Kunden verwendet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur oder vorheriger Kostenregelung (Buy-Out-Gebühren) nicht zulässig.

 

  1. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeiten für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Alle beteiligten Parteien verpflichten sich darüber hinaus, absoluten Kundenschutz zu waren und keine direkten Geschäfte mit den Zulieferern der Agentur abzuschließen oder umgekehrt. Wird dies dennoch festgestellt, können Agenturseitig Regressansprüche über den entgangenen Gewinn geltend gemacht werden.

 

  1. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Agentur (z.B. Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Layouts, Reinzeichnungen, Negative, Dias, Datenfiles, Software-Quellcodes, konkrete Maßnahmen, etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschl. Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und ausschließlich in Deutschland für die vertraglich vereinbarte Dauer nutzen.

Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessenen Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 10 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

 

  1. Kennzeichnung

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

  1. Genehmigung

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen, und binnen zwei Tagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Werden durchzuführende Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

  1. Termine

Die Agentur bemüht sich, die vereinbaren Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat (je nach ursprünglichen Projektvolumen). Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragen Dritten der Agentur – entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Diese werden zeitnah nach Kenntnisnahme durch die Agentur dem Kunden mitgeteilt. Kundenseitige Verzögerungen (z.B. durch Verzögerung bei Freigaben, etc.) gehen nicht zu Lasten der Agentur.

 

  1. Zahlung

Honorarnoten der Agentur sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung durch den Kunden gelten Mahngebühren, in der Höhe von 5,– Euro für die erste Mahnung sowie Verzugszinsen bei Zahlungsverzögerungen, als vereinbart. Sollte trotz Zahlungserinnerung und/oder Mahnung kein Zahlungseingang bei der Agentur zu verzeichnen sein, wird die Rechnung über Rechtsanwalt bzw. Inkassodienst eingefordert. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Annahmeverweigerungen entbinden nicht von der Auftragserfüllung. Bei kundenseitigen Projektverzögerungen (z.B. kein feedback bzw. Erledigung des nächsten Projektschritts seitens des Kunden innerhalb von max. 14 Tagen,) kann die Agentur den vollen Betrag des Auftrages in Rechnung stellen. Das Projekt wird einstweilen eingestellt und dem Kunden der dann aktuelle Ist-Stand seines Projektes zur Verfügung gestellt. Erst nach Vereinbarung zu einer neuen Terminplanung wird die Projektarbeit erneut aufgenommen werden. Die Agentur ist nicht gezwungen, nach Terminverschiebungen seitens des Kunden, sofort am Projekt weiterzuarbeiten. Erst nach Abstimmung mit den anderen aktuell laufenden Projekten, kann eine neue Timeline kommuniziert werden.

 

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen, innerhalb von 3 Tagen nach Leistung durch die Agentur, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Ebenso können keine Schadenersatzforderung seitens des Kunden geltend gemacht werden, die sich auf Dritte (Zulieferer) beziehen. Für die Leistungen, die von Dritten durchgeführt werden (z.B. Druckereien, Händler, etc.) kann die Agentur keine Haftung übernehmen – sie bezieht sich beim Weiterverkauf ausschließlich auf die Angaben seitens des Herstellers.

 

  1. Haftung

Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen, Vorschriften bei von der Agentur vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine, von der Agentur vorgeschlagene Leistung oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit

 

vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund von vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen der Agentur gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nach gekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer von der Agentur vorgeschlagenen Leistung oder Maßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

 

  1. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur, auf die Frage eines gültigen zustande gekommenen Vertrages, sowie seiner Vor- und Nachwirkungen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Nürnberg.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.